Die Erstellung eines Vorsorgeauftrags ist ein bedeutender Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Anweisungen in Zeiten, in denen Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Beachtung finden. Doch nachdem dieser wichtige Schritt getan ist, stellt sich die Frage: Wo soll der Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend, da sie sicherstellt, dass Ihr Vorsorgeauftrag im Bedarfsfall auch gefunden und angewendet wird.
Ein sicherer und zugänglicher Ort
Der ideale Aufbewahrungsort ist sicher, aber gleichzeitig für die richtigen Personen zugänglich. Es ist essenziell, dass die im Vorsorgeauftrag beauftragten Personen sowie nahe Angehörige wissen, wo sich das Dokument befindet. Eine versteckte oder schwer zugängliche Aufbewahrung könnte im Ernstfall zu Verzögerungen führen. Eine gut beschriftete Mappe oder Schublade zu Hause, die leicht zu identifizieren und zu erreichen ist, könnte beispielsweise eine gute Lösung sein.
Mehrfachabsicherung durch Kopien
Während das Original des Vorsorgeauftrags an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, empfiehlt es sich, Kopien des Dokuments an vertrauenswürdige Personen zu übergeben und sie über den Verbleib des Originals zu informieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Behörden im Bedarfsfall das Originaldokument verlangen. Kopien allein sind dann nicht ausreichend.
Registrierung und Hinterlegung bei Behörden
Einige kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bieten die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag direkt bei ihnen zu hinterlegen. Dies ist sinnvoll, da die KESB im Einsatzfall ohnehin auf den Vorsorgeauftrag angewiesen ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt der Wohnsitzgemeinde registrieren zu lassen. Obwohl das Dokument nicht physisch bei der Gemeinde hinterlegt wird, kann die Registrierung des Aufbewahrungsortes eine hilfreiche Massnahme sein.
sorge-vor.ch lässt die Registrierung des Hinterlegungsortes für Sie auf Wunsch beim Zivilstandsamt der Wohnsitzgemeinde vornehmen.
Transparenz und Kommunikation
Es ist von grosser Bedeutung, dass alle betroffenen Personen – insbesondere die im Vorsorgeauftrag benannten Beauftragten – über den Aufbewahrungsort und die Existenz des Vorsorgeauftrags informiert sind. Eine offene Kommunikation vermeidet Unsicherheiten und stellt sicher, dass im Falle einer Notwendigkeit alle Beteiligten adäquat handeln können.
Fazit
Die sorgfältige Überlegung, wo Ihr Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden soll, ist ein unerlässlicher Teil der Vorsorgeplanung. Eine sichere, aber zugängliche Aufbewahrung, die Kenntnis des Aufbewahrungsortes bei den beauftragten Personen und Angehörigen, sowie die Möglichkeit der Hinterlegung oder Registrierung bei Behörden, sind wichtige Schritte, um die Wirksamkeit Ihres Vorsorgeauftrags zu gewährleisten.