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Fragen + Antworten zum Vorsorgeauftrag

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist essentiell, um Ihre Autonomie und Wünsche bezüglich Ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu wahren, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Durch die Bestimmung vertrauenswürdiger Personen, die in Ihrem Namen handeln, stärken Sie Ihre Selbstbestimmung. Er bietet “Schutz” vor Eingriffen durch Dritte, einschliesslich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), indem er klare Anweisungen für Ihre Betreuung und Vermögensverwaltung vorgibt. Ein Vorsorgeauftrag verhindert Konflikte und rechtliche Unklarheiten zwischen Ihren Angehörigen und sorgt dafür, dass Ihre persönlichen Werte und Vorstellungen auch in Zeiten, in denen Sie nicht mehr selbst handeln können, respektiert werden.

Kann man einen Vorsorgeauftrag notariell beurkunden lassen?

Ja, ein Vorsorgeauftrag kann notariell beurkundet werden. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auf Wunsch können wir einen geeigneten Notar für Sie benennen. Die Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich. Ein Vorsorgeauftrag ist auch dann gültig, wenn Sie den gesamten Text eigenhändig abschreiben und ihn eigenhändig unterschreiben. Bei unserem Premium-Paket ist eine notarielle Beurkundung inbegriffen.

Wie viel kostet mich der Vorsorgeauftrag über sorge-vor.ch?

Der Vorsorgeauftrag über sorge-vor.ch kostet CHF 220.00 für das Basis-Paket, CHF 440.00 für das Vorteils-Paket und CHF 1200 für das Premium-Paket (mehr zu den Paketen). Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und dem Versand der Dokumente. Die Zahlung erfolgt bequem per Rechnung.

Ist die Rechtsgültigkeit eines über sorge-vor.ch erstellten Vorsorgeauftrags gewährleistet?


Ja, der über sorge-vor.ch erstellte Vorsorgeauftrag ist rechtsgültig, sofern schweizerisches Recht anwendbar ist. Dies ist vereinfacht gesagt dann der Fall, wenn Ihr Wohnsitz jetzt und im Bedarfsfall in der Schweiz liegt. Der Vorsorgeauftrag muss für die Rechtsgültigkeit zudem komplett handschriftlich abgeschrieben werden und Sie müssen zum Zeitpunkt des Verfassens handlungsfähig sein. Alternativ kann der Vorsorgeauftrag von einem Notar notariell beurkundet werden (im Premium-Paket inbegriffen).
sorge-vor.ch sendet allen KundInnen eine umfassende und gut verständliche Checkliste, bei deren Befolgung die Rechtsgültigkeit gewährleistet ist.

Ich wünsche telefonische Begleitung beim Ausfüllen des Formulars, bietet sorge-vor.ch das an?

Ja, wir bieten beim Vorteils-Paket einen Telefon-Coach an. Dieser ist im Preis inbegriffen (mehr zu den Paketen). Im Premium-Paket ist ebenfalls ein Coach inbegriffen, dieser unterstützt Sie wahlweise telefonisch oder in unseren Büroräumlichkeiten in Hünenberg ZG.

Ich wünsche juristische Beratung, bietet sorge-vor.ch das an?

Beim Basis- und Vorteils-Paket bieten wir ausschliesslich schriftliche Beratung an, welche mit CHF 220.00 pro Stunde separat verrechnet wird. Im Premium-Paket ist die – jeweils wahlweise telefonische oder schriftliche – Beratung im Preis inbegriffen.

Was benötige ich für das Ausfüllen des Formulars auf sorge-vor.ch?

Für das Ausfüllen des Formulars auf sorge-vor.ch benötigen Sie grundsätzlich keine speziellen Unterlagen. Es ist jedoch hilfreich, sich im Voraus Gedanken darüber zu machen, wer Sie bei Handlungsunfähigkeit vertreten soll und diese Personen auch vorab zu informieren.

Bietet sorge-vor.ch auch eine Patientenverfügung an?

Aktuell bietet sorge-vor.ch keine Patientenverfügung an, jedoch ist die Einführung eines solchen Angebots geplant.

Bietet sorge-vor.ch auch die Erstellung eines Testaments an?

Aktuell bietet sorge-vor.ch kein Erstellung eines Testaments an, jedoch ist die Einführung eines solchen Angebots geplant.

Wir sind ein Ehepaar und möchten je einen Vorsorgeauftrag erstellen lassen, bietet ihr Kombi-Pakete an?

Ja, für Ehepaare, die jeweils einen Vorsorgeauftrag erstellen lassen möchten, bieten wir auf Anfrage einen Rabatt von CHF 50.00 auf den Gesamtpreis. Erwähnen Sie den Rabatt-Wunsch im Feld “Ihre Mitteilung” im Formular.

Kann ich den Vorsorgeauftrag hinterlegen lassen?

Nein, wir können aber veranlassen, dass der von Ihnen gewählte Hinterlegungsort dem zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt wird. Dies ist mit Mehrkosten in der Höhe von CHF 175.00 verbunden. Das Zivilstandsamt stellt eine Bestätigung über den Hinterlegungsort aus.

Was passiert, wenn ich nicht mehr selber entscheiden kann?

Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit, muss der Vorsorgeauftrag im Original bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur sogenannten Validierung eingereicht werden, weshalb die nächsten Angehörigen über dessen Existenz und Aufbewahrungsort informiert sein sollten. Die KESB prüft im Rahmen der Validierung, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet worden ist, ob die Urteilsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde, ob die beauftragte Person geeignet ist und ob zusätzliche Massnahmen zum Erwachsenenschutz nötig sind. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die KESB den Entscheid, der den Vorsorgeauftrag für wirksam erklärt und die Aufgaben sowie Befugnisse der beauftragten Person konkretisiert.

Wie kann ich vermeiden, dass das KESB alle Entscheidungen für mich trifft?

Insbesondere durch die Existenz eines Vorsorgeauftrags selbst. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie umfangreich regeln, wer bei Urteilsunfähigkeit Entscheidungen für Sie treffen darf und nach welchen Grundsätzen sich diese richten sollen.

Warum muss der Vorsorgeauftrag handschriftlich verfasst werden?

Die sogenannte qualifizierte Schriftlichkeit für bestimmte Dokumente, wie z.B. für den Vorsorgeauftrag, ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass das Dokument tatsächlich von der angegebenen Person stammt und von ihr verfasst wurde (eine Unterschrift lässt sich leichter fälschen als mehrere Seiten Text). Des Weiteren unterstreicht die handschriftliche Form die Ernsthaftigkeit und zwingt den Verfasser oder die Verfasserin zur Reflexion und zur genauen Auseinandersetzung mit dem Inhalt. Alternativ kann der Vorsorgeauftrag von einem Notar notariell beurkundet werden (im Premium-Paket inbegriffen), wodurch die handschriftliche Form entfallen würde.

Wie ist der Ablauf bis der Vorsorgeauftrag gültig ist?

Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit, muss der Vorsorgeauftrag im Original bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu einer Prüfung, der sogenannten Validierung, eingereicht werden, weshalb die nächsten Angehörigen über dessen Existenz und Aufbewahrungsort informiert sein sollten. Die KESB prüft im Rahmen der Validierung, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet worden ist, ob die Urteilsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde, ob die beauftragte Person geeignet ist und ob zusätzliche Massnahmen zum Erwachsenenschutz nötig sind. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die KESB den Entscheid, der den Vorsorgeauftrag für wirksam erklärt und die Aufgaben sowie Befugnisse der beauftragten Person konkretisiert.

Wie lange ist der Vorsorgeauftrag gültig?

Nach der Validierung bleibt der Vorsorgeauftrag zeitlich unbeschränkt wirksam. Der Vorsorgeauftrag lässt sich jedoch durch eine entsprechende Erklärung oder durch Vernichtung widerrufen.

Ab wann ist der Vorsorgeauftrag rechtswirksam?

Der Vorsorgeauftrag erlangt mit erfolgreicher Validierung/Prüfung der KESB die Gültigkeit.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag?

Ja, die gesetzliche Grundlage findet sich in den Artikeln 360 bis 369 des Zivilgesetzbuchs (ZGB).
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#book_2/part_3/tit_10/chap_1/subch_1

Wie ist der Ablauf im Bedarfsfall, bis der Vorsorgebeauftragte voll handlungsfähig ist?

Sobald eine Person, die einen Vorsorgeauftrag erstellt hat, handlungsunfähig wird, tritt der im Vorsorgeauftrag festgelegte Prozess in Kraft. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit erfolgt in der Regel durch ein ärztliches Attest, welches die Unfähigkeit der Person, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, bestätigt. An diesem Punkt muss der Vorsorgeauftrag bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingereicht werden. Die KESB hat die Aufgabe, die Gültigkeit des Vorsorgeauftrags zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für dessen Aktivierung erfüllt sind. Diese Prüfung ist entscheidend, da sie die Legitimität des Auftrags und die Eignung der benannten Vorsorgebeauftragten bestätigt.
Nach erfolgreicher Überprüfung und Validierung durch die KESB, erhalten die Vorsorgebeauftragten einen Entscheid, in welchem der Vorsorgeauftrag für wirksam erklärt wird und in welchem die Aufgaben/Befugnisse nochmalig angeführt sind. Der Vorsorgebeauftragte übernimmt damit offiziell die im Vorsorgeauftrag festgelegten Aufgaben und beginnt, gemäss den Anweisungen und Wünschen der auftraggebenden Person zu handeln.
Es gilt zu beachten, dass die Überprüfung und Validierung mehrere Wochen bis zu wenige Monaten in Anspruch nehmen kann.

Wie lange kann es dauern bis ein Vorsorgebeauftragter voll handlungsfähig ist?

Der Validierungsentscheid kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Kann ich Kopien meines Vorsorgeauftrages auch an verschiedenen Orten hinterlegen?

Es ist zwar möglich, Kopien Ihres Vorsorgeauftrages an verschiedenen Orten zu hinterlegen, jedoch besitzen diese keine Rechtsgültigkeit. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) berücksichtigt diese Kopien nicht, da nicht überprüft werden kann, ob das Original noch gültig ist oder aufgehoben wurde. Die Kopien dienen daher lediglich als Informationsquelle über den Inhalt des Originals. Es ist aus diesem Grund ratsam, die Kopien mit einem Vermerk zu versehen, der den Aufbewahrungsort des Originals angibt.

Kann ich mehrere Personen als Vorsorgebeauftragte einsetzen?

Ja. Zum einen können verschiedene Personen für die Personen- und Vermögenssorge eingesetzt werden, zum anderen kann jeweils ein Ersatzbeauftragter eingesetzt werden, der zum Einsatz kommt, wenn der Erstbeauftragte seine Pflichten nicht mehr nachkommen kann.

Welche Dokumente sind notwendig, um selbstbestimmt vorzusorgen?

Um eine selbstbestimmte Vorsorge zu treffen, kann man seine Wünsche vor allem in drei wesentlichen Dokumenten rechtlich verankern: der Patientenverfügung, dem Vorsorgeauftrag und dem Testament. Auf unserer Plattform sorge-vor.ch können alle diese Dokumente erstellt werden.

Was geschieht, wenn die mit dem Vormund der Kinder beauftragte Person die Aufgabe im Bedarfsfall nicht ausführen kann oder will?

Wenn eine im Vorsorgeauftrag bestimmte Person als Vormund für die Kinder benannt wurde und diese die Aufgabe dann im Bedarfsfall nicht ausführen kann oder will, wird zuerst geprüft, ob sich eine ersatzbeauftragte Person im Vorsorgeauftrag findet, die bereit und fähig ist, die Aufgaben des Vormunds zu übernehmen. Sollte auch diese Ersatzperson die Übernahme der Aufgabe ablehnen oder ebenfalls verhindert sein, kommt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zum Einsatz. Die KESB hat dann die Aufgabe, das Wohl der Kinder zu sichern und wird entsprechende Massnahmen ergreifen, um eine angemessene Betreuung und Vertretung der Kinder zu gewährleisten.

Welche Aufgaben haben Ersatzbeauftragte und unter welchen Umständen kommen sie zum Einsatz?

Ersatzbeauftragte kommen zum Einsatz, wenn die ursprünglich im Vorsorgeauftrag bestimmten Personen ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können oder wollen. Das kann passieren, wenn die Hauptbeauftragten verhindert sind, sei es durch Krankheit, Tod oder einen anderen Grund, der sie daran hindert, ihre Rolle zu erfüllen. Auch wenn die hauptbeauftragten Personen die Aufgabe ablehnen oder während der Ausführung ihrer Aufgaben zurücktreten, kommen die Ersatzbeauftragten zum Einsatz.

Die Benennung von Ersatzbeauftragten ist wichtig, um eine kontinuierliche Betreuung und Verwaltung zu sichern und eine behördliche Intervention durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu vermeiden. Dies trägt zur Wahrung der Selbstbestimmung der betroffenen Person bei. Im Vorsorgeauftrag sollten daher nicht nur Hauptpersonen bestimmt, sondern auch eine oder mehrere Ersatzpersonen benannt werden. Diese Ersatzbeauftragten übernehmen, sobald sie zum Einsatz kommen, die gleichen Aufgaben wie die ursprünglich beauftragten Personen.

Was erhalte ich, wenn ich einen Vorsorgeauftrag bestelle?

Sie erhalten Folgendes per Post:

Vorsorgeauftrag
Begleitschreiben
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Rechnung mit QR-Code
Vorfrankiertes Antwortcouvert (falls Hinterlegung bei Zivilstandsamt gewünscht)

Das PDF-Dokument mit dem Vorsorgeauftrag kann bei uns nach Zahlung der Rechnung zudem ohne Mehrkosten über coachsorge-vor.ch angefragt werden. Sie erhalten anschliessend einen Download-Link, mit welchem Sie das Dokument über eine verschlüsselte Seite beziehen können.

Erhalte ich auch eine digitale Version vom Vorsorgeauftrag?

Das PDF-Dokument mit dem Vorsorgeauftrag kann bei uns nach Zahlung der Rechnung zudem ohne Mehrkosten über coachsorge-vor.ch angefragt werden. Sie erhalten anschliessend einen Download-Link, mit welchem Sie das Dokument über eine verschlüsselte Seite beziehen können.